BFH - Urteil vom 25.10.2007
III R 104/06
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 545
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 10.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 240/05

Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

BFH, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen III R 104/06

DRsp Nr. 2008/3772

Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

Gründe:

I. Die verwitwete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bewohnte im Streitjahr 2004 zusammen mit ihrem Sohn und ihrer Tochter ein in ihrem Eigentum stehendes Haus. Alle drei Personen waren dort durchgehend mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Der 28 Jahre alte Sohn erzielt seit etwa 10 Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, nach Angaben der Klägerin etwa 33 000 EUR im Jahr. Er bewohnt ein Zimmer nebst Bad im Dachgeschoss und nutzt darüber hinaus auch die Küche und andere familienbezogene Räume des Hauses. Er wäscht gelegentlich seine Wäsche selber, geht der Klägerin bei schwereren Verrichtungen zur Hand und wartet das familiäre Kraftfahrzeug. Aufgrund einer mit der Klägerin getroffenen Vereinbarung zahlt er an sie einen feststehenden monatlichen Pauschalbetrag, der nach beider überschlägiger Berechnung einem Drittel der laufenden Kosten für die Haushaltsführung der drei Personen entspricht. Abgegolten hierdurch sind die Kosten für Strom, Heizung, Wasser sowie Nahrungsmittel.

Die im Streitjahr 26 Jahre alte Tochter studierte. Die Klägerin erhielt für sie durchgehend Kindergeld.