I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger ist hauptberuflich als Angestellter bei einem Verlag in K tätig; nebenberuflich erzielt er Einkünfte aus gelegentlicherAnwaltstätigkeit sowie aus einerstillen Beteiligung an einer Buchhandlung. Die Klägerin ist Lehrerin an einer Realschule in D. Die Eheleute bewohnten gemeinsam mit ihren 1977 und 1980 geborenen Kindern eine 76 qm große Wohnung in K, D Straße. In dieser Wohnung wurde ein von der Klägerin zunächst als Arbeitszimmer genutzter ca. 15 qm großer Raum im Jahre 1979 in ein Kinderzimmer umgewandelt. Zur Vorbereitung des Unterrichts verwendete die Klägerin seitdem einen nicht abgetrennten Bereich der Wohnung. Im Streitjahr 1982 zogen die Kläger in eine wesentlich großere Wohnung (122 qm) in K um, in der die Klägerin seither ein abgeschlossenes Arbeitszimmer von 18 qm nutzt.
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