Der Steuer-Tipp: Kindergeld und kindbedingte Steuervergünstigungen ab dem 18. Geburtstag |
Der 18. Geburtstag führt nicht nur in die Volljährigkeit eines Kindes, sondern auch zum Verlust des unbedingten Anspruchs auf kindbedingte Steuervergünstigungen. Eine Reihe von Sonderregelungen ermöglicht jedoch einen weiteren Bezug des Kindergeldes und der Steuervergünstigungen, soweit eine der nachfolgend angeführten Voraussetzungen erfüllt wird.
Ein behindertes Kind
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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