Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31.07.2018 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum September 2016 bis Mai 2017.
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