BFH - Urteil vom 03.07.2014
III R 53/13
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; FGO § 40;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 12.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1094/13

Kindergeldberechtigung eines den freiwilligen Wehrdienst ableistenden Kindes

BFH, Urteil vom 03.07.2014 - Aktenzeichen III R 53/13

DRsp Nr. 2014/16901

Kindergeldberechtigung eines den freiwilligen Wehrdienst ableistenden Kindes

1. Die gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und auf Weitergewährung des Kindergeldes gerichtete Klage ist eine Anfechtungsklage.2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der freiwillige Wehrdienst nicht in den Katalog der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgenommen wurde.3. Abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall kann der freiwillige Wehrdienst eine Maßnahme der Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; FGO § 40;

Gründe

I.

Strittig ist, ob Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Kind freiwilligen Wehrdienst leistet.