Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

 

Einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag beträgt maximal 250 € (bis 31.12.2022: 229 €) im Monat. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ab.

Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein, unverheiratet und im Haushalt der Eltern leben.