Kindesunterhalt - Regelbeträge

Kindesunterhalt - Regelbeträge

 

Mindestbeträge ab dem 01.01.2025 aus der Düsseldorfer Tabelle

(dabei ist jeweils das hälftige Kindergeld bei Minderjährigen bzw. das volle Kindergeld bei Volljährigen abzuziehen):

Altersstufe

alle Bundesländer

bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

482 €

vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

554 €

vom 13. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

649 €

ab dem 18. Lebensjahr

693 €

Siehe auch: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025