I.
Die nichtselbständig tätige Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) reichte am 11. Dezember 2009 beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--), für die Jahre 2001 bis 2007 Einkommensteuererklärungen ein. Das FA lehnte es daraufhin allerdings ab, die Klägerin für die Streitjahre 2003 und 2004 zu veranlagen, weil die Antragsfrist abgelaufen war.
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