Der Steuer-Tipp: Lebenspartnerschaft - Die steuerliche Behandlung der Lebenspartnerschaft |
Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist zum 01.08.2001 in Kraft getreten. Unter einer Lebenspartnerschaft ist die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG zu verstehen. Als Nachweis hierfür gilt die vom Standesamt ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde.
Das LPartG stellt die Lebenspartnerschaft als solche und ihre steuerliche Behandlung nicht explizit der Ehe gleich.
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