FG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.2020
10 K 410/17 H (L)
Normen:
EStG § 3b;

Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für vermeintlich steuerfreier Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - Aktenzeichen 10 K 410/17 H (L)

DRsp Nr. 2021/1263

Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für vermeintlich steuerfreier Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3b;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids. In der Sache geht es darum, ob die Voraussetzungen für die Gewährung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (im Folgenden auch kurz SFN-Zuschläge genannt) vorliegen.

Die Klägerin betreibt ein Kino. In den Streitjahren 2010 bis 2014 beschäftigte sie u.a. die Arbeitnehmer B, C, D, E und F, denen sie neben dem Grundlohn eine monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit zahlte. Die Zuschläge wurden in den Lohnabrechnungen gesondert ausgewiesen und nicht der Lohnsteuer unterworfen. Die Auszahlung gestaltete sich im Einzelnen wie folgt:

B