Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids. In der Sache geht es darum, ob die Voraussetzungen für die Gewährung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (im Folgenden auch kurz SFN-Zuschläge genannt) vorliegen.
Die Klägerin betreibt ein Kino. In den Streitjahren 2010 bis 2014 beschäftigte sie u.a. die Arbeitnehmer B, C, D, E und F, denen sie neben dem Grundlohn eine monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit zahlte. Die Zuschläge wurden in den Lohnabrechnungen gesondert ausgewiesen und nicht der Lohnsteuer unterworfen. Die Auszahlung gestaltete sich im Einzelnen wie folgt:
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