EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 2 Nr. 2, § 38 Abs. 2, 3 ; LStDV § 1 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BB 1993, 719
BFHE 170, 48
BStBl II 1993, 303
DStZ 1993, 284
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler
BFH, Urteil vom 23.10.1992 - Aktenzeichen VI R 59/91
DRsp Nr. 1996/9607
Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler
»Ein Sportverein ist verpflichtet, Lohnsteuer für die von ihm eingesetzten Amateurspieler anzumelden und abzuführen, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind. Arbeitslohn liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen der Spieler nur unwesentlich übersteigen.«
Normenkette:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 2 Nr. 2, § 38 Abs. 2, 3 ; LStDV § 1 Abs. 2, 3 ;