Minijob

Der Steuer-Tipp: Minijob

 

Unter dem Begriff "Minijob" wird allgemein ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers verstanden, das nicht der "normalen" Lohnbesteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarte) und Sozialversicherungsabzügen unterliegt.

1.    Lohn- und Einkommensteuer