Der Steuer-Tipp: Minijob |
Unter dem Begriff "Minijob" wird allgemein ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers verstanden, das nicht der "normalen" Lohnbesteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarte) und Sozialversicherungsabzügen unterliegt.
1. Lohn- und Einkommensteuer
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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