Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. März 2022 sowie des Sozialgerichts Oldenburg vom 29. Januar 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 60 043,71 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen in Höhe von 60 043,71 Euro auf Zuwendungen an die Beschäftigten der Klägerin im Rahmen einer Betriebsjubiläumsfeier.
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