BFH - Urteil vom 15.09.2010
X R 16/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 22.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2100/07

Notwendigkeit der Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen bei Existenzgründern eines noch zu eröffnenden Betriebs für die Bildung einer Ansparrücklage im Jahr vor der Eröffnung des Betriebs; Gewinnermittlung i.R.d. Einkommenssteuererklärung durch eine Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten durch einen Steuerpflichtigen

BFH, Urteil vom 15.09.2010 - Aktenzeichen X R 16/08

DRsp Nr. 2010/20460

Notwendigkeit der Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen bei Existenzgründern eines noch zu eröffnenden Betriebs für die Bildung einer Ansparrücklage im Jahr vor der Eröffnung des Betriebs; Gewinnermittlung i.R.d. Einkommenssteuererklärung durch eine Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten durch einen Steuerpflichtigen

NV: Bei Existenzgründern eines noch zu eröffnenden Betriebs ist eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen notwendig, um die Ansparrücklage im Jahr vor der Eröffnung des Betriebs bilden zu können (Bestätigung der ständigen BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559).

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1;

Gründe

I.