Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitzgesellschaft nicht vom Verbot des § 181 BGB befreit ist
BFH, Urteil vom 24.08.2006 - Aktenzeichen IX R 52/04
DRsp Nr. 2006/30266
Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitzgesellschaft nicht vom Verbot des § 181BGB befreit ist
»Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist, zwar von der GbR nicht vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der GmbH aber bewirken kann, dass auf Seiten der GmbH nicht er selbst als deren Vertreter auftritt.«