Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können; Begriffe Ortsüblich und Ort; Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten
BFH, Urteil vom 19.08.2008 - Aktenzeichen IX R 39/07
DRsp Nr. 2008/23611
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können; Begriffe "Ortsüblich" und "Ort"; Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten
»Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).«
Normenkette:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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