Vornahme des Verlustabzugs nach § 10 d EStG (1) Der Altersentlastungsbetrag (§ 24 a EStG), der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG) und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b EStG) werden bei der Ermittlung des Verlustabzugs nicht berücksichtigt. Begrenzung des Verlustabzugs (2)
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