R 13 a.1 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 13 a EStG

R 13 a.1 EStHB2011 Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

R 13 a.1 Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Zugangsvoraussetzungen (§ 13 a Abs. 1 EStG) (1) 1Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist nur anwendbar, wenn selbst bewirtschaftete Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung vorhanden sind. 2Bei der Prüfung, ob die Grenze des § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG überschritten ist, sind R 13.2 Abs. 1 sowie die Grundsätze von R 15.5 Abs. 2 zum Strukturwandel entsprechend anzuwenden. 3Für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 EStG >R 13 a.2 Abs. 1 und 2. Wegfall der Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (2) 1Die Mitteilung nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 EStG soll innerhalb einer Frist von einem Monat vor Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres bekanntgegeben werden. 2Bis zum Beginn dieses Wirtschaftsjahres ist der Gewinn noch nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (3)