R 17. (1) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 17 EStG
R 17. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

R 17. (1) EStHB2011 Abgrenzung des Anwendungsbereichs gegenüber anderen Vorschriften

R 17. (1) Abgrenzung des Anwendungsbereichs gegenüber anderen Vorschriften

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

(1) 1§ 17 EStG gilt nicht für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen gehören. 2In diesem Fall ist der Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG zu ermitteln.