R 19.5 LStR2013
Stand: 08.07.2013
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013, BStBl. I S. 851

R 19.5 LStR2013 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

LStR2013 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2013 und Lohnsteuer-Hinweise 2014 )

Allgemeines (1) Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt. Begriff der Betriebsveranstaltung (2)