- nicht mehr abgedruckt - H 39b.1 Hinweise Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte Die dem Arbeitgeber vorliegenden Lohnsteuerkarten 2010, Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug und sonstige ELStAM-Papierbescheinigungen müssen während der ELStAM-Einführungsphase aufbewahrt und bei Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitnehmer herausgegeben werden. Die o. g. Papierbescheinigungen dürfen erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden >BMF vom 25. 7. 2013 (BStBl I S. 943), Tz. III. 9.
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