Stand: 21.12.1998
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R 39 GewStR 1998 Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

R 39 Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

GewStR 1998 ( Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 )

(1) 1Wegen der Anwendung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften und Verwaltungsanordnungen vgl. Abschnitt 38. 2Es sind bei der Ermittlung des Gewinns für Zwecke der Gewerbesteuer insbesondere die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden: 1.