R 41 b LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

R 41 b LStR2015 Abschluss des Lohnsteuerabzugs

R 41 b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Lohnsteuerbescheinigungen (1) Die Lohnsteuerbescheinigung richtet sich nach § 41 b EStG und der im Bundessteuerblatt Teil I bekannt gemachten Datensatzbeschreibung für die elektronische Übermittlung sowie dem entsprechenden Vordruckmuster. Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen (2)