R 6 a. (16) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 a EStG
R 6 a. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

R 6 a. (16) EStHB2011 Handelsvertreter

R 6 a. (16) Handelsvertreter

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

(16) 1Sagt der Unternehmer dem selbstständigen Handelsvertreter eine Pension zu, muss sich der Handelsvertreter die versprochene Versorgung nach § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB auf seinen Ausgleichsanspruch anrechnen lassen. 2Die Pensionsverpflichtung des Unternehmers wird also durch die Ausgleichsverpflichtung nicht gemindert, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.