LStR2013 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2013 und Lohnsteuer-Hinweise 2014 )
- unbesetzt -H 9 a Hinweise Allgemeines >R 9 a EStR, H 9 a EStHDer Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (>BFH vom 10. 6. 2008 - BStBl II S. 937).