Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 07.06.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.11.2017 wird aufgehoben.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dem Rechtstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|