FG Hessen - Urteil vom 25.11.2020
12 K 2283/17
Normen:
EStG § 8; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 42 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1352

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Verbilligte Überlassung des Jobtickets kein lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und somit besteht auch keine Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers

FG Hessen, Urteil vom 25.11.2020 - Aktenzeichen 12 K 2283/17

DRsp Nr. 2021/7790

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Verbilligte Überlassung des Jobtickets kein lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und somit besteht auch keine Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers

Tenor

Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 07.06.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.11.2017 wird aufgehoben.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 8; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 42 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dem Rechtstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: