BFH - Urteil vom 23.05.2007
X R 33/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 2165
BFH/NV 2007, 2164
BFHE 218, 163
BStBl II 2007, 874
DB 2007, 2181
DStR 2007, 1712
NJW 2008, 256
Vorinstanzen:
FG Münster - 11 K 1638/02 E - 30.1.2004 (EFG 2005, 192),

Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf einen einzigen verlegten Schriftsteller beschränkten Buchverlag; Annahme eines Anlaufzeitraumes von weniger als 5 Jahren nur in Ausnahmefällen

BFH, Urteil vom 23.05.2007 - Aktenzeichen X R 33/04

DRsp Nr. 2007/16516

Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf einen einzigen verlegten Schriftsteller beschränkten Buchverlag; Annahme eines Anlaufzeitraumes von weniger als 5 Jahren nur in Ausnahmefällen

»1. Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können. 2. Als betriebsspezifische Anlaufzeit bis zum Erforderlichwerden größerer Korrektur- und Umstrukturierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren nur im Ausnahmefall in Betracht kommen.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 ;

Gründe: