FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2022
16 K 2215/20
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1-3;
Fundstellen:
ZEV 2022, 556

Stammen der gespendeten Bilder aus dem Betriebsvermögen i.R.d. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus freiberuflicher Tätigkeit als Kunstmaler

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2022 - Aktenzeichen 16 K 2215/20

DRsp Nr. 2022/8732

Stammen der gespendeten Bilder aus dem Betriebsvermögen i.R.d. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus freiberuflicher Tätigkeit als Kunstmaler

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1-3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe von in 2015 und 2016 erfolgten Sachspenden und darüber, ob und in welcher Höhe dementsprechende Entnahmen beim Kläger gewinnerhöhend zu berücksichtigen sind. Der einzeln veranlagte Kläger erzielte in 2015, 2016 und 2017 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Künstler/Bildermaler wie folgt:

2015 ./. 1.651 €

2016 34.374 €

2017 34.431 €.