I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung mit einer Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Kalenderjahr 1980 bis zum Kalenderjahr 2012. Im November 2002 sowie im Februar 2003 gewährte ihm das Versicherungsunternehmen jeweils ein --unbefristetes-- Policendarlehen mit folgender Vereinbarung unter Ziffer (3) der Darlehensverträge:
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