FG Nürnberg - Urteil vom 13.02.2014
6 K 1026/13
Normen:
EStG § 35a Abs. 2;

Steuerermäßigung für Betreuungspauschale

FG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2014 - Aktenzeichen 6 K 1026/13

DRsp Nr. 2014/9100

Steuerermäßigung für Betreuungspauschale

Die Steuerermäßigung kann gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 EStG auch in Anspruch genommen werden für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in einer Seniorenresidenz unter die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG fällt.