FG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2014 - Aktenzeichen 6 K 1026/13
DRsp Nr. 2014/9100
Steuerermäßigung für Betreuungspauschale
Die Steuerermäßigung kann gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 EStG auch in Anspruch genommen werden für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.