Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung eines sog. Kirchensteuererstattungsüberhanges gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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