BFH - Urteil vom 20.03.2014
VI R 55/12
Normen:
EStG § 35a Abs. 2 Satz 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 23.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 13287/10

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

BFH, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen VI R 55/12

DRsp Nr. 2014/9188

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

1. Auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75).2. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh)Wegen verpflichtet ist.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 2 Satz 1;

Gründe

I. Streitig ist, ob Kosten der Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen entlang der Grundstücksgrenze als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der bis zum Streitjahr geltend Fassung (EStG) zu berücksichtigen sind.