FG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2020
9 K 78/19
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 5;

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei Gestellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber und gleichzeitiger pauschaler und kilometerabhängiger Zuzahlung durch den Arbeitnehmer

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 9 K 78/19

DRsp Nr. 2022/16649

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei Gestellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber und gleichzeitiger pauschaler und kilometerabhängiger Zuzahlung durch den Arbeitnehmer

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 S. 5;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei Gestellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber und gleichzeitiger pauschaler und kilometerabhängiger Zuzahlung durch den Arbeitnehmer.

Der Kläger ist ledig und wird im Streitjahr 2016 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Ingenieur. Seinen Lebensmittelpunkt hatte er in F. Aus beruflichen unterhielt er in C (von Januar bis April - Mieter) bzw. in W (von Mai bis Dezember - Eigentümer) unstreitig einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort (... AG, W).