Wer erhält Steuervergünstigungen und welche Anforderungen werden hieran geknüpft? |
Die Rechtsgrundlagen für die steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften sind in den Vorschriften der §§ 51-68 AO gelegt.
Steuervergünstigungen werden gewährt, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
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