Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 19.01.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wird im Streitjahr 2016 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist der Vater eines am ...2007 geborenen Sohnes und einer am ...2012 geborenen Tochter. Beide Kinder leben bei der Mutter (Kindesmutter), seiner ehemaligen Lebensgefährtin.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|