BFH vom 21.06.1996
VIII B 87/95

Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

BFH, vom 21.06.1996 - Aktenzeichen VIII B 87/95

DRsp Nr. 1997/8198

Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

Nach ständiger Rechtsprechung kann das für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels notwendige subjektive Tatbestandsmerkmal der Veräußerungsabsicht nur anhand äußerer, objektiver Merkmale ermittelt und festgestellt werden. Das schließt eine unmittelbare Beweisführung durch eine Beteiligtenvernehmung oder durch die Vernehmung eines Zeugen, der seine Kenntnis nur aus Gesprächen mit dem Steuerpflichtigen bezogen hat, aus. Ein zu beachtender Beweisantrag muß sich deshalb zumindest auch auf objektive Umstände beziehen, die den Schluß auf das Vorliegen der inneren Tatsache ermöglichen und damit geeignet sind, die Vermutung für eine auch nur bedingte Veräußerungsabsicht zu erschüttern.

Für die Praxis: