Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die teilweise Weiterleitung einer Ausgleichszahlung nach § 89b des Handelsgesetzbuches (HGB) an den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), welche im Handelsregister des Amtsgerichts T. unter dem Registerblatt
Die Klägerin wurde zum Januar 1990 gem. §§ 46 ff des Umwandlungsgesetzes 1977 (UmwG) aus einer von Herrn B. X. und Herr C. X. geführten ... OHG (im Folgenden X. OHG) in ihre heutige Rechtsform umgewandelt.
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