Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Mai 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die seit Mitte 2006 verwitwete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte im Streitjahr (2008) als Steuerberaterin Einkünfte aus selbständiger Arbeit und lebte mit ihren beiden 1993 und 1998 geborenen Töchtern zusammen.
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