Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Verzicht des Beklagten zur elektronischen Abgabe ihrer Steuerbilanz hat.
Die Klägerin ist eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die mit notariellem Gründungsvertrag vom 21. März 2011 errichtet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Internetplattformen. Das Stammkapital beträgt 2.500,00 €.
In den vorangegangenen Jahren erwirtschaftete die Klägerin wechselseitig Gewinne und Verluste, zumeist im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich.
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