FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.09.2020
3 K 6/20
Normen:
AO § 150; EStG § 5b;
Fundstellen:
BB 2021, 1904
DStRE 2021, 602
DStZ 2021, 59

Verpflichtung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.09.2020 - Aktenzeichen 3 K 6/20

DRsp Nr. 2020/18319

Verpflichtung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

Verpflichtung einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz. Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung überarbeitet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 150; EStG § 5b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Verzicht des Beklagten zur elektronischen Abgabe ihrer Steuerbilanz hat.

Die Klägerin ist eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die mit notariellem Gründungsvertrag vom 21. März 2011 errichtet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Internetplattformen. Das Stammkapital beträgt 2.500,00 €.

In den vorangegangenen Jahren erwirtschaftete die Klägerin wechselseitig Gewinne und Verluste, zumeist im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich.