BFH - Beschluss vom 27.10.2021
III R 7/19
Normen:
FGO § 126a; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 476
BFH/NV 2022, 242
DStR 2022, 91
DStRE 2022, 184
DStZ 2022, 94
GmbHR 2022, 606
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 11.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8131/17

Voraussetzung für die Gewährung einer erweiterten Kürzung nach dem GewStGBegriff der Ausschließlichkeit

BFH, Beschluss vom 27.10.2021 - Aktenzeichen III R 7/19

DRsp Nr. 2022/1224

Voraussetzung für die Gewährung einer erweiterten Kürzung nach dem GewStG Begriff der Ausschließlichkeit

NV: Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig ist.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2018 – 8 K 8131/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126a; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1;

Gründe

I.