BFH - Urteil vom 01.12.2021
II R 18/20
Normen:
AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 1621
BFH/NV 2022, 989
DB 2022, 1816
DStR 2022, 1372
DStRE 2022, 893
FamRZ 2022, 1315
NJW 2022, 2358
ZEV 2022, 482
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 08.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3120/18

Voraussetzungen einer Steuerbefreiung bei der ErbschaftsteuerfestsetzungRückwirkender Wegfall einer Steuerbefreiung (vorliegend verneint)Enge Auslegung einer Steuerbefreiungsvorschrift

BFH, Urteil vom 01.12.2021 - Aktenzeichen II R 18/20

DRsp Nr. 2022/9901

Voraussetzungen einer Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuerfestsetzung Rückwirkender Wegfall einer Steuerbefreiung (vorliegend verneint) Enge Auslegung einer Steuerbefreiungsvorschrift

1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar machen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.01.2020 – 4 K 3120/18 Erb aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;

Gründe

I.