EuGH - Urteil vom 16.09.2020
C-528/19
Fundstellen:
DStR 2020, 2067
DStR 2021, 973
DStRE 2020, 1207

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Vorsteuerabzug - Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug - Ausbau einer zu einer Gemeinde gehörenden Straße - Verbuchung der durch die Arbeiten entstandenen Kosten als allgemeine Aufwendungen des Steuerpflichtigen - Feststellung des Vorliegens eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen - Unentgeltliche Lieferung - Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Lieferung - Art. 5 Abs. 6

EuGH, Urteil vom 16.09.2020 - Aktenzeichen C-528/19

DRsp Nr. 2020/13684

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 17 Abs. 2 Buchst. a – Vorsteuerabzug – Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug – Ausbau einer zu einer Gemeinde gehörenden Straße – Verbuchung der durch die Arbeiten entstandenen Kosten als allgemeine Aufwendungen des Steuerpflichtigen – Feststellung des Vorliegens eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen – Unentgeltliche Lieferung – Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Lieferung – Art. 5 Abs. 6