FG Münster - Gerichtsbescheid vom 23.03.2022
5 K 2093/20 U
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen bei fehlender Rechnung des leistenden Unternehmers

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 23.03.2022 - Aktenzeichen 5 K 2093/20 U

DRsp Nr. 2022/7290

Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen bei fehlender Rechnung des leistenden Unternehmers

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen, für die vom leistenden Unternehmer an die Klägerin keine Rechnung erteilt worden ist.

Die Klägerin betrieb in den Streitjahren seit dem 01.09.2014 einen Kiosk. Sie führte damit das zuvor von ihrem Ehemann, Herrn BC, ausgeübte und zum 31.08.2014 abgemeldete Unternehmen bis zum 03.02.2016 fort. Die Umsatzsteuern für die beiden Streitjahre wurden gegen die Klägerin zunächst erklärungsgemäß festgesetzt (2014: 1.291,35 €; 2015: 8.709,35 €).