Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (1988) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger war als Zahnarzt selbständig tätig. Von der Praxiseröffnung im Jahr 1980 bis zum Jahr 1985 ermittelte er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung. Für die Jahre 1986 und 1987 führte er einen Bestandsvergleich durch. Der Übergangsgewinn wurde antragsgemäß auf drei Jahre verteilt.
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