Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Vertragsstrafe, die der Kläger an seinen ehemaligen ausländischen Arbeitgeber gezahlt hat, als Werbungskosten bei den inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|