BFH - Urteil vom 08.11.2017
III R 2/16
Normen:
EStG § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9;
Fundstellen:
BFHE 260, 103
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 04.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1624/15

Widerspruchsrecht eines Elternteils hinsichtlich der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil

BFH, Urteil vom 08.11.2017 - Aktenzeichen III R 2/16

DRsp Nr. 2018/3327

Widerspruchsrecht eines Elternteils hinsichtlich der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil

Der Übertragung des BEA-Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG auf den anderen Elternteil kann nach § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem —üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten— weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2015 4 K 1624/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Mutter der beiden minderjährigen Söhne T —geboren März 2002— und E —geboren September 2003—, die in ihrem Haushalt in Deutschland leben und dort gemeldet sind. Die Klägerin ist seit Oktober 2011 vom Kindsvater geschieden.