FG München - 2 K 1065/98 - 13.2.2001 (EFG 2001, 746),
Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen
BFH, Urteil vom 05.09.2006 - Aktenzeichen VI R 41/02
DRsp Nr. 2006/25260
Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen
»Erhält ein Arbeitnehmer verbilligt Waren (z.B. Jahreswagen), die sein Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, kann die Höhe des geldwerten Vorteils nach der Regelung des § 8 Abs. 2EStG ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag, oder mit diesen nach der des § 8 Abs. 3EStG ermittelt werden.«