Zurechnung von schädigenden Handlungen eines Bevollmächtigten
BFH, Urteil vom 14.10.1992 - Aktenzeichen I R 14/92
DRsp Nr. 1996/11653
Zurechnung von schädigenden Handlungen eines Bevollmächtigten
»Erteilt der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH seinem Ehepartner (Minderheitsgesellschafter) eine Vollmacht zur Ausübung aller Rechte eines Geschäftsführers, so muß sich die GmbH Handlungen des Bevollmächtigten als verdeckte Gewinnausschüttungen zurechnen lassen, mit denen er die GmbH in Ausübung der Vollmacht zu seinen Gunsten schädigt.«