Bilanzerstellung - Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Maßgebend für die Forderungsbewertung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Der Unternehmer muss jedoch die Kenntnisse, die er nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erlangt hat, beachten. Es sind alle bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretenen und bekanntgewordenen Umstände zu berücksichtigen, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit des Kunden zulassen (wertaufhellende Tatsachen). Liegt eine dauernde Wertminderung der Forderung vor, kann die Korrektur durch Einzel- oder Pauschalwertberichtigung erfolgen.
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