BFH - Urteil vom 29.06.1993 (VI R 53/92)
I. In der Einkommensteuererklärung 1988 begehrte der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der von Beruf Anzeichner ist, den Abzug von Aufwendungen für das Waschen der von ihm als Berufswäsche bezeichneten Kleidung wie [...]